Die Teilkasko-Kfz-Versicherung übernimmt Schäden an parkenden Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden. Die Vollkasko zahlt, wenn ihr beispielsweise in eine überschwemmte Straße fahrt. Habt ihr grob fahrlässig gehandelt, darf die Versicherung ihre Leistungen allerdings kürzen.
Überschwemmungsschäden am
stehenden Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung. Ihr
zahlt nur die Selbstbeteiligung. Diese beträgt meist 150
Euro.
Ist das
Auto nur leicht beschädigt, übernimmt die Versicherung die
Kosten für die Reparatur.
Oft hat das Auto nach dem Hochwasser jedoch einen Totalschaden. In diesem Fall erstattet die Teilkasko den Zeitwert des Autos. Der Teilkasko-Tarif der meisten Versicherungen zahlt bei neuen Fahrzeugen beispielsweise sogar eine Neuwertentschädigung: Es wird der Neupreis des Autos ausgezahlt.
Normalerweise kürzt die Teilkasko in diesem Fall ihre Leistungen. Parkt Ihr euer Auto in einem Hochwasser-Gefahrengebiet, solltet ihr Hochwasserwarnungen im Auge behalten. Fahrt ihr euren Wagen nicht rechtzeitig weg, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten.
Dafür ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Allerdings kann sie sich darauf berufen, dass ihr grob fahrlässig gehandelt habt, wenn es offensichtlich gewesen sein muss, dass die Straße überschwemmt war. Dann zahlt sie nur einen kleinen Teil des Schadens.
Erste Hilfe: Was tun, wenn Auto unter Wasser steht?
Startet auf keinen Fall den Motor oder bewegt das Fahrzeug. Ansonsten droht ein schwerwiegender Motorschaden. Ist das Wasser zurückgegangen, solltet ihr den Wagen von einem Fachmann checken lassen.
- Wasser bis zur Mitte der Stoßstangen: Ist der Innenraum nicht nass geworden, stehen die Chancen gut, dass euer Auto schnell repariert werden kann.
- Wasser bis über die Türschwelle: Der Schaden ist schwerwiegender. Die Werkstatt wird einige Autoteile austauschen müssen.
- Wasser bis zur Unterkante der Scheibe: Normalerweise hat das Auto einen Totalschaden. Das Wasser hat Motor, Getriebe und Elektronik beschädigt.