Für welche Fahrzeuge
biete ich meine Dienstleistung an?
PKW, Motorrad, LKW,
Anhänger, Caravan, Reisemobile, Sonderfahrzeuge,
Oldtimer
Nach einem unverschuldeten
Unfall, hat der Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl, einen
neutralen Sachverständigen zur Sicherung und Feststellung vom
Fahrzeugschaden zu beauftragen.
Das gleiche gilt im übrigen,
für die Wahl der Reparaturwerkstatt, als Unfallgeschädigter
haben Sie hier die Wahl.
Gerne können Sie mich hierzu
kontaktieren, auch für eine unverbindliche Einschätzung und
Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
📞 0151 56242846 | 📧 info@sv-titze.de
Eine Besichtigung kann kurzfristig nach Absprache bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt ihres Vertrauens durchgeführt werden.
Durch die Beauftragung eines freien Gutachters entstehen Ihnen keine Kosten nach einem unverschuldeten Unfall.
Der Sachverständige oder Ihr beauftragter Anwalt übernimmt die Abrechnung mit der Versicherung, es ist daher im Regelfall nicht erforderlich, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt
Ausnahme: Bagatellschäden (Schadenhöhe unter 750,- €)