Ihr Recht im Schadensfall

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls?

Sie haben bestimmte Rechte und Pflichten bei der Schadensregulierung (Voraussetzung ist aber, dass Sie selber nicht der Unfallverursacher sind).

Ihnen stehen diese Rechte zu:

Sämtliche Kosten (Mietwagen, Reparatur, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.) die Ihnen entstehen, sind durch die unfallverursachende Seite bzw. dessen Versicherung zu ersetzen.

§ „ BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer (Unfallverursacher) zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger (Geschädigte) statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Unfallgutachter:

Ihnen als Geschädigte/r steht es zu einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

VORSICHT:

Seien Sie auf der Hut bei einem Gutachter, den die unfallverursachende Seite bzw. dessen Versicherung beauftragt hat. Kfz Sachverständiger arbeiten zwar nach bestem Wissen und Gewissen, doch mittlerweile steht diese Zunft unter immensen Druck der Versicherungen. Sie werden mündlich und schriftlich dazu gedrängt, Schäden nach deren Richtlinien zu bewerten und was das bedeutet, kann man sich ja denken: die Kosten werden am unteren Limit, sogar noch weit darunter, bewertet. Die Versicherungen versuchen alles Mögliche um Kosten zu sparen, und zwar mit Ihrem Geld ist, damit sie selbst wirtschaftlich arbeiten und um mit günstigeren Tarifen neue Kunden für sich zu gewinnen.

Hinterfragen Sie also unbedingt das Gutachten des von der Versicherung beauftragten Gutachters. Sollten Zweifel an dem Gutachten bestehen, und die sollten immer bestehen, so lassen Sie ein zweites Gutachten von einem Gutachter Ihrer Wahl erstellen.