FAQ

Wer trägt die Kosten für einen Sachverständigen?

Nach einem unverschuldeten Unfall, entstehen Ihnen keine Kosten für die Beauftragung eines freien Sachverständigen.
Die Abrechnung erfolgt über den Sachverständigen oder Ihren beauftragen Rechtsanwalt mit der Versicherung, in der Regel müssen Sie also nicht in Vorleistung gehen.
Handelt es sich jedoch um einen selbst verschuldeten Unfall, trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die erforderlichen Kosten zur Abwicklung. Dazu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen und ggfs. eines Rechtsanwaltes.
Ausnahme: Bei Bagatellschäden bis 750,- Euro


Warum benötige ich ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist das standardverfahren bei Unfallschäden an Fahrzeugen.

Es bildet die Grundlage, um Ihre Ansprüche aus einem Unfallschaden bei der Versicherung geltend zu machen.

Die komplette techn. Korrespondenz zwischen Versicherung, ggfs. Rechtsanwalt und der mit der Reparatur beauftragen Werkstatt, übernimmt der Sachverständige.
Es fungiert als neutrale Instanz für alle technischen Fragen.

  • Sind „Bagatellschäden“ entstanden – oder sind die Unfallfolgen doch gravierender? 
  • Sind ggf. verdeckte Schäden entstanden?
  • Steht mir eine Wertminderung zu?
  • Liegt am Fahrzeug ggf. ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor?
  • Ist eine Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes / Restwertes erforderlich?

Für die meisten Fahrer, ist das oft nicht zu beantworten.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.


Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?

Ein KV (Kostenvoranschlag) dient nicht als beweissicherndes Mittel.
Hier geht es vor allem um die Verkehrs Fähigkeit und die Tauglichkeit bei Prozessen, durch einen KV wird der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt, wodurch Sie Ihre Ansprüche nicht absichern können.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, empfiehlt es sich also immer, ein unabhängiges und neutrales Schadengutachten erstellen zu lassen.


Wann brauche ich ein Schadengutachten?

Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt.

Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten dient der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.

Ein professionelles Schadengutachten enthält neben Bildern verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand und ist somit verkehrsfähig und prozesstauglich.

Ein Schadengutachten beinhaltet

  • Schadenbedingte Reparaturkosten und Schadenbeschreibung
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallklasse/Mietwagenklasse
  • Beweissicherung (Bilddokumentation)

Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.