Wer trägt die Kosten für einen Sachverständigen?
Nach einem unverschuldeten Unfall, entstehen Ihnen keine Kosten
für die Beauftragung eines freien Sachverständigen.
Die Abrechnung erfolgt über den Sachverständigen oder Ihren
beauftragen Rechtsanwalt mit der Versicherung, in der Regel
müssen Sie also nicht in Vorleistung gehen.
Handelt es sich jedoch um einen selbst verschuldeten Unfall,
trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die
erforderlichen Kosten zur Abwicklung. Dazu zählen auch die
Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen und ggfs. eines
Rechtsanwaltes.
Ausnahme: Bei Bagatellschäden bis 750,- Euro
Warum benötige ich ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ist das standardverfahren bei Unfallschäden an Fahrzeugen.
Es bildet die Grundlage, um Ihre Ansprüche aus einem Unfallschaden bei der Versicherung geltend zu machen.
Die komplette techn. Korrespondenz zwischen Versicherung, ggfs.
Rechtsanwalt und der mit der Reparatur beauftragen Werkstatt,
übernimmt der Sachverständige.
Es fungiert als neutrale Instanz für alle technischen Fragen.
Für die meisten Fahrer, ist das oft nicht zu beantworten.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, einen unabhängigen
Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu
beauftragen.
Warum reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus?
Ein KV (Kostenvoranschlag) dient nicht als beweissicherndes
Mittel.
Hier geht es vor allem um die Verkehrs Fähigkeit und die
Tauglichkeit bei Prozessen, durch einen KV wird der Sachverhalt
nicht ausreichend geklärt, wodurch Sie Ihre Ansprüche nicht
absichern können.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, empfiehlt es sich also immer,
ein unabhängiges und neutrales Schadengutachten erstellen zu
lassen.
Wann brauche ich ein Schadengutachten?
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt.
Ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten dient der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Ein professionelles Schadengutachten enthält neben Bildern verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand und ist somit verkehrsfähig und prozesstauglich.
Ein Schadengutachten beinhaltet
Auch für eine unverbindliche Einschätzung und Beratung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.