Unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden?
Sie müssen den entstandenen Schaden Ihrem Fahrzeug dem
Unfallverursacher nachweisen, ab einer Schadenshöhe von 750,-
Euro dürfen Sie als Geschädigter einen
Kraftfahrzeug-Sachverständigen Ihrer Wahl einschalten.
Unsere Leistungen für Sie:
Erstellen von Gutachten mit dem Inhalt:
- Kosten und Dauer der Reparatur
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- die Wertminderung Ihres Fahrzeuges durch den Unfall
Die Kosten für ein solches Gutachten, trägt im Regelfall der
Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Unfallgegner, bzw. dessen
Haftpflichtversicherung bereits einen anderen Sachverständigen
beauftragt hat.
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen!
Sie interessieren sich für den Bereich Unfallschaden /
Schadengutachten?
Hier finden Sie alle nötigen Informationen darüber.
Wir helfen Ihnen, den Wert für Ihr Fahrzeug genau zu
bestimmen.
Unabhängig davon ob es sich um einen Oldtimer, Youngtimer oder
ein neueres Fahrzeug handelt.